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Berechnung der Beiträge zur Pensionsversicherung der Notare

ARD 5202/7/2001 Heft 5202 v. 23.3.2001

( § 10, § 14 NVG ) Bei der Ermittlung der Beitragsgrundlage für die Pensionsversicherung der Notare sind Wartetastenverluste nach § 10 Abs 8 EStG nicht zu berücksichtigen.

VwGH 20.09.2000, 97/08/0489

Im vorliegenden Fall berechnete die Versicherungsanstalt des österreichischen Notariats gemäß § 14 Notarversicherungsgesetz (NVG) die Beiträge eines Notars zur Pensionsversicherung neu, wobei „Wartetastenverluste“ nach § 10 Abs 8 EStG, die im Einkommensteuerbescheid des betreffenden Jahres mit den Einkünften des Notars einkommensmindernd verrechnet worden waren, keine Berücksichtigung fanden.

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