( § 4 UStG ) Die aufgrund der Verordnung BGBl II 2001/60 gewährten Zuschüsse in Zusammenhang mit der BSE-Krise stellen echte Subventionen dar, die nicht der Umsatzsteuer unterliegen. BMF 19.02.2001.
( § 4 UStG ) Die aufgrund der Verordnung BGBl II 2001/60 gewährten Zuschüsse in Zusammenhang mit der BSE-Krise stellen echte Subventionen dar, die nicht der Umsatzsteuer unterliegen. BMF 19.02.2001.