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Rückforderung von Arbeitslosengeld bei nicht gemeldeter Beschäftigung

ARD 5200/24/2001 Heft 5200 v. 16.3.2001

( § 25 Abs 2 AlVG idF vor BGBl I 2000/103 ) Wird ein Arbeitsloser bei einer Beschäftigung betreten, kann das Arbeitslosengeld nur dann für vergangene Zeiträume über 2 Wochen hinaus zurückgefordert werden, wenn seine Einkünfte die Geringfügigkeitsgrenze überschritten haben.

VwGH 18.10.2000, 2000/08/0138, 0139

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