Änderung der Verordnung über Gebühren im Bereich des Amateurfunks betreffend Einhebung der Gebühr bis S 1.000,- jährlich als Jahresbetrag. Verordnung des BM für Verkehr, Innovation und Technologie; BGBl II 2001/111, ausgegeben am 6. 3. 2001.
Änderung der Verordnung über Gebühren im Bereich des Amateurfunks betreffend Einhebung der Gebühr bis S 1.000,- jährlich als Jahresbetrag. Verordnung des BM für Verkehr, Innovation und Technologie; BGBl II 2001/111, ausgegeben am 6. 3. 2001.