Änderung der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz, der Gerichtskostenmarkenverordnung sowie der Freistempelverordnung mit 1. 3. 2001 betreffend Zuständigkeit der Einbringungsstelle in Verbindung mit der Verwahrungsstelle beim OLG Wien für die Eintreibung der Gerichtsgebühren und Kosten für das gesamte Bundesgebiet. Verordnung des BMJ; BGBl II 2001/107, ausgegeben am 6. 3. 2001.