vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1295 ABGB

ARD 5199/25/2001 Heft 5199 v. 13.3.2001

( § 1295 ABGB ) Das Entstehen eines Schocks setzt eine ganz massive Einwirkung auf die psychische Sphäre voraus. Dabei soll keineswegs in Zweifel gezogen werden, dass auch leichtere psychische Beeinträchtigungen, also etwa durch einen erhaltenen kräftigen Stoß mit beiden Händen, erhebliches Unbehagen und/oder Unlustgefühle hervorrufen können. Derartige psychische Beeinträchtigungen hat aber jeder Mensch ohne Anspruch auf Schadenersatz zu tragen. OLG Wien 14. 12.1999, 8 Ra 168/99f, Revision unzulässig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte