( § 1014 ABGB, § 5, § 19 Abs 2 EKHG, § 333 Abs 3 ASVG ) Ist ein Arbeitgeber, dessen Arbeitnehmer in Erfüllung seiner Dienstpflichten durch einen Schaden am Anhänger eines Lkw-Zuges als dessen Lenker verletzt wird, nicht Halter des Zugfahrzeuges, das von einer gesellschaftsrechtlich verbundenen Leasinggesellschaft zur Verfügung gestellt wurde, haftet er weder aus dem Titel der Risikohaftung noch nach dem EKHG.