( § 8 KStG, § 22 BAO ) Ein Gesellschafterkredit, dessen Gewährung erst 4 Monate danach schriftlich in einer Aktennotiz festgehalten und über dessen Rückzahlung erst 3 Jahre später eine Vereinbarung getroffen wurde, hält bei einem Zinssatz von nur 3% einem Fremdvergleich nicht stand und ist als eigenkapitalersetzende Zuwendung an die Gesellschaft zu betrachten.
VwGH 14.12.2000, 95/15/0127