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§ 12 Abs 3 lit f und Abs 4 AlVG idF vor BGBl 1996/201

ARD 5196/24/2001 Heft 5196 v. 2.3.2001

( § 12 Abs 3 lit f und Abs 4 AlVG idF vor BGBl 1996/201 ) Hatte ein Werkstudent im letzten Jahr vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit - auch bei Abzug der auf die Hauptferien entfallenden Zeit - eine für die Zulassung einer Ausnahme gemäß § 12 Abs 4 AlVG ausreichende Parallelität von Studium und Beschäftigung aufzuweisen, konnte er auch bei Fortdauer des Studiums arbeitslos sein. VwGH 15.11.2000, 96/08/0143. (Bescheid aufgehoben)

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