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Drohung mit Misshandlungen

ARD 5196/17/2001 Heft 5196 v. 2.3.2001

( § 82 lit g GewO ) Nicht als gefährliche Drohungen anzusehende Drohungen mit Misshandlungen sind als grobe Ehrverletzungen anzusehen und berechtigen zur Entlassung.

ASG Wien 04.10.1999, 22 Cga 46/96m

bestätigt durch OLG Wien 23. 2. 2000, 7 Ra 27/00t, Revision unzulässig

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