( § 9 Abs 1 BAO ) Benachteiligt der Geschäftsführer einer GmbH andrängende Gläubiger der Gesellschaft, darunter auch den Bund als Abgabengläubiger, insofern, als er mit den Zahlungseingängen am Kontokorrentkonto der Gesellschaft die Forderung der Hausbank zulasten anderer Forderungen zur Gänze befriedigt, kann der Abgabenbehörde nicht entgegengetreten werden, wenn sie in diesem Verhalten eine schuldhafte Verletzung der dem Geschäftsführer auferlegten Pflichten erblickt und ihn als Haftenden für die Abgabenschulden der GmbH heranzieht. VwGH 22.09.2000, 2000/15/0050. (Beschwerde abgewiesen)