( § 879, § 1346 ABGB ) Die Aufklärungspflicht eines Kreditinstitutes darf nicht überspannt werden, da man davon ausgehen kann, dass der Geschäftsführer und Bürge der um Kredit ansuchenden GmbH über die wirtschaftlichen Verhältnisse informiert ist. Bei einem beträchtlichen Eigeninteresse des Bürgen ist selbst eine Bürgschaftsübernahme durch den Bruder nicht nichtig.
OGH 09.03.2000, 8 Ob 300/99x