( § 15 Abs 4, § 79 Abs 2 BewG ) In Zusammenhang mit der Leistung von Lizenzgebühren einer inländischen GmbH für die Verwertung von Urheberrechten an Werken der Tonkunst an eine im Ausland ansässige Körperschaft zählen derartige einem inländischen gewerblichen Betrieb überlassene Wirtschaftsgüter, nämlich Urheberrechte an Werken der Tonkunst, zum Inlandsvermögen iSd § 79 Abs 2 BewG 1955.