( § 4 Abs 1 EStG, § 15 Abs 4, § 79 Abs 2 BewG ) Urheberrechte an Werken der Tonkunst, die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen erworben wurden, sind auch dann selbständig bewertbare Wirtschaftsgüter, wenn die Urheberrechte nicht veräußerbar sind. Nicht maßgebend für die selbständige Bewertbarkeit der Werknutzungsrechte ist, dass das Entgelt dafür in wiederkehrenden Leistungen erbracht wird. Die Bewertungsbestimmungen des § 4 Abs 1 EStG gehen als Spezialbestimmungen denen des Bewertungsgesetzes vor.