( § 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG, § 18 Abs 7 HbG ) Erscheint die Weigerung eines Hausbesorgers, den mit dem Hauseigentümer über Ersuchen des Hausbesorgers vereinbarten Tausch der Dienstwohnung durchzuführen, angesichts des ordnungsgemäßen und zumutbaren Zustandes der neuen Hausbesorgerwohnung schikanös und wird er deshalb gekündigt, liegt eine „offenbar nicht unberechtigte“ Geltendmachung vom Arbeitgeber infrage gestellter Ansprüche nicht vor. OLG Wien 25.09.2000, 10 Ra 217/00f.