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Kündigung wegen nicht kostendeckender Arbeitsleistung

ARD 5194/16/2001 Heft 5194 v. 23.2.2001

( § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG ) Die nicht kostendeckende Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers oder Minderleistungen sind keine personenbezogenen Kündigungsgründe.

ASG Wien 03.03.2000, 34 Cga 180/98h, rk.

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