( § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG ) Wird eine bereits im Zeitpunkt der Kündigung für die Arbeitnehmerin ungünstige Beschäftigungsprognose in Hinblick darauf bezweifelt, dass es der Arbeitnehmerin auch schon vor ihrer Beschäftigung beim kündigenden Arbeitgeber möglich gewesen sei, in angemessener Zeit Beschäftigungen zu finden, sind die Tatsachen zu berücksichtigen, dass es sich dabei einerseits um Arbeitsstellen handelte, die die Arbeitnehmerin noch vor Geburt ihrer Kinder innehatte, und andererseits die Arbeitnehmerin den nach ihrem Wiedereintritt ins Berufsleben erlangten Arbeitsplatz gerade wegen des Betreuungsaufwandes für ihre Kinder aufgeben musste. OGH 05.04.2000, 9 Ob A 30/00b .