(§ 27 Z 1 AngG, § 863 ABGB) Der bloße Verdacht der Begehung einer strafbaren Handlung (hier: Drogenkonsum) rechtfertigt noch nicht eine Entlassung, so dass das Zuwarten über das Wochenende bis zur Verdichtung des Entlassungsgrundes sachlich gerechtfertigt ist und keine Verspätung des Entlassungsausspruches bewirkt. OGH 18.10.2000, 9 Ob A 239/00p , in Zurückweisung der Revision gegen OLG Wien 22. 12. 1999, 10 Ra 264/99p, ARD 5136/44/2000.