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Gebrauch von Allerweltsnamen mit Verkehrsgeltung

ARD 5193/27/2001 Heft 5193 v. 20.2.2001

( § 10 Abs 3 KSchG, § 9 UWG ) Besitzt ein Allerweltsname für einen bestimmten Produktbereich Verkehrsgeltung, stellt die Verwendung dieses Namens für die Firma des gleichnamigen Produzenten eines gleichartigen Produktes unlautere Namensführung dar.

OGH 23.05.2000, 4 Ob 139/00w

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