( § 1 Abs 1 Z 3 IESG ) Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld besteht auch bei Löschung der Aktiengesellschaft im Firmenbuch wegen Vermögenslosigkeit.
OGH 09.03.2000, 8 Ob S 60/00g
Die Formulierung des § 1 Abs 1 IESG enthält hinsichtlich der Aufzählung der der Konkurseröffnung gleichzuhaltenden Tatbestände in § 1 Abs 1 Z 1 bis Z 6 IESG keinen sprachlichen Hinweis, dass nur diese Tatbestände im Sinne einer taxativen Aufzählung einer Konkurseröffnung gleichzuhalten sind; ebenso wenig enthält sie den Hinweis, dass es sich um eine demonstrative Aufzählung handelt (es fehlt das regelmäßig verwendete Wort „insbesondere“). Auch eine taxative Aufzählung schließt eine erweiternde Auslegung nicht aus. Das bedeutet, dass die einer Konkurseröffnung gleichzuhaltenden Tatbestände, wenn es die Teleologie bzw. der Grundsatz der richtlinienkonformen Auslegung gebietet, für eine vorsichtige Analogie offen stehen. Da die Novelle BGBl 1992/835 in § 1 Abs 1 Z 3 IESG den Ausdruck „Abweisung“ durch den weiteren Begriff „Ablehnung“ ersetzt hat, gestattet die Auslegung, dass davon auch die Zurückweisung eines Antrages auf Konkurseröffnung wegen vorausgehender Löschung wegen Vermögenslosigkeit umfasst ist.