BMF 20.11.2000, T 120/1-IV/6/00
Die von Verwaltungspraxis und Rechtsprechung herausgearbeiteten Kriterien des Teilbetriebes treffen auch auf jenen eines Freiberuflers zu. Danach kann von einem Teilbetrieb gesprochen werden, wenn ein innerhalb des Gesamtbetriebes organisch in sich geschlossener, gesondert geführter wirtschaftlicher Teil auch nach außen hinreichend als selbständige Einheit in Erscheinung tritt.