BMF 25.08.2000
1. Betriebsaufspaltung als Umgründungsfall iSd Art III UmgrStG
Im Falle der Einbringung eines Teilbetriebes durch einen nicht protokollierten Einzelunternehmer nach Art III UmgrStG unter Zurückbehalten eines dem eingebrachten Teilbetrieb dienenden Gebäudes ist zu prüfen, ob und wieweit die übernehmende Körperschaft mit dem Resteinzelbetrieb in wirtschaftlicher Verbindung steht. Diese Prüfung kann ergeben, dass einerseits die Beteiligung an der übernehmenden Körperschaft und andererseits das nach der Einbringung der Körperschaft zur Nutzung überlassene Gebäude zum notwendigen Betriebsvermögen des Restbetriebes gehören (vgl. VwGH 3. 4. 1990, 87/14/0122, ARD 4227/8/90). Wurde im Zuge der Errichtung des zu betrieblichen Zwecken genutzten Gebäudes der Investitionsfreibetrag geltend gemacht und erfolgt die Einbringung bzw. die nachfolgende Vermietung an die übernehmende Körperschaft innerhalb der 4-jährigen Behaltefrist, hat dies auf den geltend gemachten Freibetrag keinen Einfluss, weil sich eine Gestionsänderung nach der Judikatur des VwGH nicht negativ auswirken kann (vgl. VwGH 26. 11. 1997, 95/13/0081, ARD 4946/20/98), es sei denn, die Gestionsänderung war bereits zur Zeit der Herstellung beabsichtigt.