BMF 21.12.2000
( § 28 EStG, § 188 Abs 4 BAO ) Gestattet eine Wohnungseigentümergemeinschaft einem Handy-Betreiber, am Wohnhaus einen Handymast gegen Entgelt aufzustellen, erzielen die einzelnen Miteigentümer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Sinne des Einkommensteuergesetzes.