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Kein Verzicht durch Sozialplan

ARD 5189/23/2001 Heft 5189 v. 6.2.2001

( § 97 Abs 1 Z 4 ArbVG, § 1444 ABGB ) Durch Beauftragung des Betriebsrats, einen Sozialplan bei der Schlichtungsstelle auszuverhandeln, kann im Falle eines Vergleiches kein Verzicht von individuellen Ansprüchen des Arbeitnehmers angenommen werden.

ASG Wien 17.08.2000, 30 Cga 192/95i, Berufung erhoben

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