( § 879, § 97 Abs 1 Z 8 ABGB ) Die Verschlechterung eines Betriebspensionssystems durch eine Betriebsvereinbarung unabhängig von der Dauer der Zugehörigkeit der erfassten Arbeitnehmer und ohne entsprechende Übergangsregelung ist bei Arbeitnehmern, die durch längerfristige Zugehörigkeit bereits entsprechende Anwartschaften erworben haben, unverhältnismäßig.
OGH 06.09.2000, 9 Ob A 106/00d