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Kommunalsteuerpflicht von Bundessportschulen

ARD 5188/23/2001 Heft 5188 v. 2.2.2001

( § 3 KommStG, § 2 Abs 1 KStG ) Ein Bundessportheim, dessen Tätigkeitsbereich im Wesentlichen in der Vermietung von Sportanlagen sowie der Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung besteht, ist kommunalsteuerpflichtig.

VwGH 28.11.2000, 99/14/0132

Vorliegen eines Hoheitsbetriebes

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