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§ 99 Abs 1 Z 5 EStG

ARD 5188/21/2001 Heft 5188 v. 2.2.2001

( § 99 Abs 1 Z 5 EStG ) Bei Einkünften aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung wird die Einkommensteuer beschränkt Steuerpflichtiger gemäß § 99 Abs 1 Z 5 EStG durch Steuerabzug (Abzugsteuer) erhoben.

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