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Malussystem

ARD 5187/3/2001 Heft 5187 v. 30.1.2001

Was versteht man unter Bonus - Malus?

Bonus bedeutet, dass der Dienstgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung zur Gänze entfällt, wenn man einen Dienstnehmer einstellt, der das 50. Lebensjahr beendet hat. Malus hingegen ist die Verpflichtung zur Zahlung eines einmaligen Arbeitslosenversicherungsbeitrages.

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