( § 1151, § 1165 ABGB, § 26 Z 2 AngG ) Selbst wenn bei einer Vereinbarung von monatlichen Provisionsakontierungen durch entstehende Passivsaldi das Abhängigkeitsverhältnis zum Arbeitgeber so verstärkt wird, dass das Kündigungsrecht des Arbeitnehmers stark eingeschränkt ist, ist bei Einstellung der Zahlungen der Provisionsvorschüsse durch den Arbeitgeber, weil die Akonti durch die Geschäftsabschlüsse des Arbeitnehmers nicht abgedeckt wurden, der Arbeitnehmer nicht zum vorzeitigen Austritt berechtigt.