(§ 105 Abs 3 Z 1 lit i ArbVG, § 879 ABGB) Das Urteil des ASG Wien 11. 11. 1999, 28 Cga 5/99f, ARD 5160/15/2000, betreffend gerechtfertigte Kündigung wegen mangelnder persönlicher Integration des Arbeitnehmers im Betrieb sowie fallweise fehlenden Sinns für ein angemessenes Verhalten gegenüber Vorgesetzten, wurde bestätigt. OLG Wien 25.10.2000, 7 Ra 144/00y.