( § 188, § 391 ZPO ) Zwischen den Beendigungsansprüchen (Kündigungsentschädigung, Abfertigung) eines Arbeitnehmers und Schadenersatzansprüchen des Arbeitgebers aus angeblich durch Kinder des Arbeitnehmers herbeigeführten Sachschäden kann kein rechtlicher Zusammenhang gesehen werden. OLG Wien 17.05.2000, 8 Ra 113/00x, Revision unzulässig.