Durchführungsrichtlinien zum FLAG 1967, BMSG 03.01.2001, 51 0104/5-V/1/00
Durch das Budgetbegleitgesetz 2001, BGBl I 2000/142, ARD 5165/1/2000, ARD 5172/1/2000 und ARD 5180/1/2001, wurde ab 1. 1. 2001 zur Zuverdienstmöglichkeit von Studierenden in Bezug auf den Anspruch auf Familienbeihilfe in § 5 Abs 1 FLAG anstelle eines Monatsbetrages ein Jahresbetrag von S 120.000,- an zu versteuerndem Einkommen vorgesehen.