( § 28 NÖ JWG, § 29 Z 1 EStG ) Dem Pflegeeltern nach § 28 Niederösterreichisches Jugendwohlfahrtsgesetz (NÖ JWG) gewährten Pflegebeitrag kommt grundsätzlich der Charakter einer Art „Vorfinanzierung“ von Unterhaltsleistungen der Pflegeeltern und nicht der einer Entlohnung für die Pflegeleistung zu (vgl. RZ 6606 EStR 2000). VwGH 14.06.1995, 93/12/0189. (Beschwerde abgewiesen)