( § 86, § 255 Abs 1, § 198, § 307b ASVG ) Lehnt eine Versicherte, die ihren erlernten Beruf als Friseurin nicht mehr ausüben kann, zumutbare berufliche Rehabilitationsmaßnahmen durch Umschulung ab, hat sie auch dann keinen Anspruch auf Invaliditätspension, wenn sie sich während der vorgesehenen Umschulungsmaßnahmen anlässlich ihres Kinderwunsches in Behandlung wegen einer In-Vitro-Fertilisation befunden hat.