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§ 3 Abs 1 DHG

ARD 5183/8/2001 Heft 5183 v. 16.1.2001

( § 3 Abs 1 DHG ) Die Haftungsbeschränkungen zugunsten von Arbeitnehmern (§ 2 DHG bis § 5 DHG) sind nur im Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, nicht aber im Verhältnis zwischen einem geschädigten Dritten und dem Arbeitnehmer anzuwenden. Diese Haftung ist nach den allgemeinen Schadenersatzbestimmungen der §§ 1295 ff. ABGB zu beurteilen. ASG Wien 01.10.1999, 7 Cga 171/98m, bestätigt durch OLG Wien 29. 3. 2000, 8 Ra 47/00s, Revision unzulässig.

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