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§ 130 Abs 5 ASchG, BSchV

ARD 5183/7/2001 Heft 5183 v. 16.1.2001

( § 130 Abs 5 ASchG, BSchV ) Verstöße gegen die Bauarbeiterschutzverordnung sind gemäß § 130 Abs 5 ASchG zu ahnden. VwGH 30.09.1998, 98/02/0144. (Beschwerde abgewiesen)

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