( § 130 Abs 5 ASchG, BSchV ) Verstöße gegen die Bauarbeiterschutzverordnung sind gemäß § 130 Abs 5 ASchG zu ahnden. VwGH 30.09.1998, 98/02/0144. (Beschwerde abgewiesen)
( § 130 Abs 5 ASchG, BSchV ) Verstöße gegen die Bauarbeiterschutzverordnung sind gemäß § 130 Abs 5 ASchG zu ahnden. VwGH 30.09.1998, 98/02/0144. (Beschwerde abgewiesen)