( § 256, § 143 Abs 6 ASVG ) Ein Versicherter ist von sich aus verpflichtet, zu seiner Arbeitsfähigkeit beizutragen und sich daher innerhalb einer angemessenen Übergangszeit einer zumutbaren Operation zu unterziehen.
OGH 09.11.1999, 10 Ob S 253/99z
Zumutbarkeit operativer Eingriffe