( § 18 Abs 3 AuslBG idF BGBl 1994/314 ) Auch wenn Montagearbeiten an Teilen einer Anlage in einem Dienstleistungsbetrieb (Hotel) vorliegen, ist das „Montageprivileg“ nicht anzuwenden, wenn die Dauer der Montagearbeiten 3 Monate übersteigt. VwGH 28.09.2000, 99/09/0091. (Beschwerde abgewiesen)