Änderung des Wehrgesetzes ab 1. 1. 2001 v.a. betreffend die im Rahmen der "militärischen Landesverteidigung" wahrzunehmenden Aufgaben, die vereinfachende Neugestaltung der militärischen Dienstgrade, Modifizierungen bei der Stellung und hinsichtlich der Meldepflichten im Rahmen der Wehrpflicht, Öffnung einer Milizlaufbahn für Frauen, gesetzlichen Ausschluss einer Heranziehung Jugendlicher zu militärischen Kampfeinsätzen und Neuregelung der Soldatenvertretung von Zeitsoldaten mit einem Verpflichtungszeitraum von mindestens einem Jahr. Bundesgesetz; BGBl I 2000/140, ausgegeben am 29. 12. 2000.