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Änderung des Kunstförderungsbeitragsgesetzes 1981 und

ARD 5182/3/2001 Heft 5182 v. 12.1.2001

Änderung des Kunstförderungsbeitragsgesetzes 1981 und des Kunstförderungsgesetzes v.a. betreffend die vom Rundfunkteilnehmer für jede Radio-Empfangseinrichtung zu entrichtende Gebühr von monatlich S 6,60 (Kunstförderungsbeitrag), den vom gewerblichen Betreiber einer Kabelrundfunkanlage für jeden Empfangsberechtigten von Rundfunksendungen zu entrichtenden Beitrag von monatlich S 3,40 und die vom Verkäufer oder Vermieter von Satellitendecoder oder -receiver einmalig zu entrichtende Abgabe von S 120,- pro Gerät ab 1. 1. 2001. Bundesgesetz; BGBl I 2000/132, ausgegeben am 29. 12. 2000.

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