Verordnungsentwurf des BMWA
bloße Anzeige beim AMS
Durch eine Verordnung des BMWA sollen Au-Pair-Kräfte generell vom Geltungsbereich des AuslBG ausgenommen werden. Die Gastfamilie braucht keine Beschäftigungsbewilligung, sie muss aber das Au-Pair-Verhältnis unter Vorlage eines Au-Pair-Mustervertrages und des Nachweises eines privaten Krankenversicherungsschutzes der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS anzeigen. Die Beschäftigung einer Au-Pair-Kraft ohne Anzeigebestätigung ist illegal.