Amtl. VerlautbarungNr 96/2000
Für die bei der Tiroler Gebietskrankenkasse versicherten Dienstnehmer, die in Betrieben beschäftigt sind, die der Tir. Wirtschaftskammer, Sektion Fremdenverkehr, Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe angehören, werden für die Bemessung der allgemeinen Beiträge für Trinkgelder mit 1. 1. 2001 Pauschalbeträge festgesetzt.