Verordnung der Burgenländischen Landesregierung v. 12. 12. 2000, mit der die Richtsätze, die Bekleidungsbeihilfe, der Heizkostenzuschuss, die Wohnkosten und die Höhe des Taschengeldes nach dem Burgenländischen Sozialhilfegesetz 2000 festgesetzt werden. LGBl f. d. Burgenland 2000/77, 45. Stück, ausgegeben am 20. 12. 2000.