vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Steuersatzänderung für Kaffee- und Teegetränke; Übergangsregelung - Kassensysteme

SozialversicherungARD 5179/25/2000 Heft 5179 v. 29.12.2000

BMF 06.12.2000

Durch BGBl I 2000/29 wurde Z 30 der Anlage zum UStG 1994 geändert. Die Umsätze betreffend Kaffee- und Teegetränke unterliegen somit ab 1. 1. 2001 dem Normalsteuersatz.

Um Schwierigkeiten, die bei der Umstellung der Kassensysteme auftreten können, verwaltungsökonomisch zu begegnen, bestehen seitens des BMF keine Bedenken, dass Unternehmer, die ihr Kassensystem spätestens bis zum 15. 1. 2001 umstellen, bis zum "Kassensystem-Umstellungstag" bei diesen Umsätzen den Steuersatz von 10% anwenden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte