LSt-Protokoll 2000, BMF 31.10.2000, 07 0101/21-IV/7/00
Zu den Errichtungskosten eines Eigenheimes zählt grundsätzlich auch die Errichtung einer Umfriedung (Gartenzaun).
Können die Kosten einer Umfriedung in Form eines lebenden Zaunes (z.B. 600 Stück Thujen ohne Zaungeflecht und ohne Zaunsäulen) als Sonderausgaben anerkannt werden?