LSt-Protokoll 2000, BMF 31.10.2000, 07 0101/21-IV/7/00
Ein widmungsgemäß verwendetes Wohnbaudarlehen wird auf ein Fremdwährungsdarlehen umgeschuldet (z.B. YEN). Die Zahlung der anfallenden Zinsen erfolgt monatlich, die Kapitalrückzahlung erfolgt am Ende der Laufzeit durch eine Lebensversicherung, die die Darlehenshöhe bei Fälligkeit abdeckt.