( § 67 Abs 6 EStG ) Jubiläumsgelder, die bei Übertritt in den Ruhestand vorzeitig bei Auflösung des Dienstverhältnisses ausbezahlt werden, sind von der begünstigten Besteuerung nach § 67 Abs 6 EStG nicht erfasst.
VwGH 31.10.2000, 98/15/0122
( § 67 Abs 6 EStG ) Jubiläumsgelder, die bei Übertritt in den Ruhestand vorzeitig bei Auflösung des Dienstverhältnisses ausbezahlt werden, sind von der begünstigten Besteuerung nach § 67 Abs 6 EStG nicht erfasst.
VwGH 31.10.2000, 98/15/0122