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§ 4 Abs 1 und Abs 2 ASVG

SozialversicherungARD 5178/17/2000 Heft 5178 v. 22.12.2000

( § 4 Abs 1 und Abs 2 ASVG ) Ohne tatsächliche Beschäftigung eines Dienstnehmers bei einem Dienstgeber kann kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis angenommen werden, weil das System der (ex-lege-)Pflichtversicherung im Sozialversicherungsrecht verhindert, dass man eine Pflichtversicherung fingiert. BMAGS 18.02.1999, 120.313/1-7/99. (ZAS Jud. 5/2000)

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