( § 4 Abs 1 und Abs 2 ASVG ) Ohne tatsächliche Beschäftigung eines Dienstnehmers bei einem Dienstgeber kann kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis angenommen werden, weil das System der (ex-lege-)Pflichtversicherung im Sozialversicherungsrecht verhindert, dass man eine Pflichtversicherung fingiert. BMAGS 18.02.1999, 120.313/1-7/99. (ZAS Jud. 5/2000)