( § 4 Abs 1 EStG, § 21 BAO ) Aufgrund des Trennungsprinzips zwischen den steuerrechtlich selbständigen Körperschaften (hier: GmbH) und ihren Gesellschaftern fehlt jeder rechtliche Anknüpfungspunkt, den Gesellschafter als Eigentümer von Gebäuden auf einer Betriebsliegenschaft anzusehen. Wird auf dieser Liegenschaft und den errichteten Gebäuden ausschließlich die Gesellschaft tätig, kann auch bei gebotener wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht der Gesellschafter als wirtschaftlicher Eigentümer der Liegenschaft bzw. der darauf errichteten Gebäude angesehen werden. VwGH 25. 11.1999, 97/15/0036, 0037. (Beschwerden abgewiesen)