LSt-Protokoll 2000, BMF 31.10.2000, 07 0101/21-IV/7/00
Der Arbeitnehmer ist Bundesbediensteter und am Flughafen Wien als Fluglotse beschäftigt. Er beabsichtigt im Jahr 2000 den Privatpilotenschein zu machen, um seine beruflichen Kenntnisse besser verwerten zu können. Eine berufliche Notwendigkeit stellt der Pilotenschein für seinen Beruf nicht dar.